STEUER­GESTALTUNGS­BERATUNG

Jeder wirtschaftlichen Aktion folgt mittlerweile ein mehr oder weniger bedeutender steuerlicher Schatten. Die Intensität des Schattens ist für den Steuerpflichtigen aus seiner Sicht infolge der zunehmenden Verästelung des Steuerrechts nicht einzuschätzen. Hierdurch läuft der Steuerpflichtige Gefahr, die Folgen seines Handelns im Hinblick auf steuerliche Auswirkungen zu unterschätzen.

Wichtig ist die fortlaufende Kommunikation zwischen Berater und Mandant vor der Durchführung bestimmter Maßnahmen des Steuerpflichtigen. Wir fordern unsere Mandanten aus diesem Grund kontinuierlich auf, sich vorherum die steuerlichen Folgen einzelner Maßnahmen zu erkundigen, als die bittere Erfahrung machen zu müssen, den Sachverhalt nicht mehr rückgängig machen zu können.

Nur so lässt sich eine optimale Steuerberatung realisieren, die nicht nur den Mandanten zufriedenstellt, sondern auch dem Berater den Freiraum zum Einsatz aller möglichen Instrumente und „Stellschrauben“ des Steuerrechts bietet.

Einige dieser Beratungsfelder im Bereich der Gestaltungsberatung seien nachfolgend genannt:

  • Rechtsformwahlentscheidungen für Unternehmen, Belastungsvergleiche, Umwandlungsvorgänge

  • Steuerliche Belastung im Hinblick auf laufende Besteuerung

  • Steuerliche Belastungskonsequenzen im Hinblick auf Unternehmensnachfolgeplanungen

  • Vermeidung negativer steuerlicher Folgen im Rahmen des Umwandlungsvorgangs
  • Berücksichtigung von außersteuerlichen Aspekten (Haftung, Offenlegung, Flexibilität etc.)
  • Vermögensnachfolgeplanungen, vorweggenommene Erbfolge unter Hinzuziehung spezialisierter Rechtsanwälte zur Feinabstimmung mit gesellschaftsrechtlichem und erbrechtlichem Regelungsbedarf.

  • Betriebliche Altersversorgung aus steuerlicher Sicht

  • Ausschüttungsstrategien bei Kapitalgesellschaften

  • Steuerliche Optimierung im Familienverbund durch Nutzung von Freibeträgen und Steuerprogression

  • Steuerliche Vor- und Nachteile bestimmter Investitionsentscheidungen