STEUERRECHTS­DURCHSETZUNGS­BERATUNG

Sobald im Rahmen der Steuerfestsetzung rechtliche Meinungsverschiedenheiten auftreten, sind fachliche Einwendungen vorzubringen. Hierbei sind die aktuelle Rechtsprechung, sich abzeichnende Rechtsprechungstendenzen und Gegenmeinungen im steuerrechtlichen Fachschrifttum auszuwerten, um die Rechte des Steuerbürgers im abgabenrechtlichen Verfahren zu wahren.

  • Rechtsbehelfe im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (sog. Einspruchsverfahren) und Finanzgerichtsverfahren
  • Fachliche Stellungnahmen und Unterstützung bei Betriebsprüfungen
  • Gutachterliche Stellungnahmen zu steuerrechtlichen Fragestellungen